Stadtbezirke und ihre Benennung

Nach der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 69 Abs. 1 GO) ist es für die Großstädte eine Pflicht, ihr Gebiet  in Stadtteile einzuteilen. Dabei sind die geschichtlichen Zusammenhänge und Namen sowie die Besonderheiten der Bevölkerungs- und Wirtschaftsverhältnisse zu beachten.

Diese Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises liegt nicht im Belieben der Stadt. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Eindeutigkeit empfiehlt es sich, die Stadtbezirksgrenzen sowohl verbal zu beschreiben, als auch auf Pläne – ggf. als Anlage zur Satzung aufzunehmen- zu verweisen (laut Kommentar Bauer/Böhle/Ecker zu den Bayerischen Kommunalgesetzen).

Diesen Vorgaben kommt die Stadt Fürth nicht nach. Sie hat 1996 im Stadtratsbeschluss vom 24.04.1996 zur Neugliederung des Stadtgebietes lediglich die drei Stadtbezirke  Nord-Ost, West und Süd festgelegt und kurz beschrieben. Im Plan des Statistischen Amtes sind innerhalb der drei Bezirke ohne eine Abgrenzung nur teilweise beschrieben. So z. B. im Stadtbezirk „Süd“ ab Altstadt und Innenstadt ist in östlicher Richtung nur vermerkt „Stadtpark/Stadtgrenze“. Die natürliche Abgrenzung zur „Südstadt“ durch die Bahnlinie fehlt im Plan. Außerdem fehlt bei „West“ der Stadtteil „Hard“. In der Beschreibung wurde unzutreffender Weise erläutert, dass oberhalb der Billinganlage und Scherbsgraben beginne gleich die „Hardhöhe“.

Dieser Stadtteil-Name ist nie amtlich beschlossen worden. Nach dem Votum der Bewohner „Flughafensiedlung“ für „Hardhöhe“ in einer Bürgerversammlung am 29.1.1965 hat der Stadtrat dies nur zur Kenntnis genommen und „als nichtamtliche Bezeichnung“ erklärt. Der damalige Rechts- und Ordnungsreferent Dr. Zottmann begründete dies als nicht nötig (lt. Zeitungsbericht).

Die Folge: In den amtlichen Bekanntmachungen über die Einladung zu den drei Bürgerversammlungen jährlich finden sich immer wieder Ungereimtheiten.  So wird „Hard“ weggelassen, der Stadtteil „Schwand“ ebenfalls. Die Zeitung zählt diesen Stadtteil gar zu „Eigenes Heim“. Da gibt es dann lustige Meldungen; z.B. dass es im Eigenen Heim gebrannt habe. Tatsächlich war es in der Straße Am Kellerberg, was am Beginn der Schwand, Nähe Nottelberg, liegt. Die beiden Kirchen am Beginn der Schwand werden in den kirchlichen Nachrichten auch zu „Eigenes Heim“ gezählt. Auch die Klinikumskapelle, obwohl ja das Klinikum auf der Mittleren Schwand errichtet wurde und das Wohngebiet der Baugenossenschaft Eigenes Heim erst dahinter liegt. In Bekanntmachungen der Stadt zu Abfuhren, z. B. ausgediente Weihnachtsbäume im Januar, wird immer wieder der Sammelplatz am „Eichenwäldchen“ an der Stiftungsstraße zur Hardhöhe gerechnet, obwohl das „Achalaswäldla“ schon immer auf der Hard liegt.

Im Vortrag bei der VHS/Vobü am 8. Mai über die Stadtteile ohne Namen bzw. die Verwirrungen sind vorstehende Problematiken aufgezeigt worden. Die Fürther Nachrichten kündigten den Vortrag am 4.5.17 am. In der Diskussion, unterstützt mit alten Plänen und Bildern, wurde durchaus gewürdigt, dass letztes Jahr das Stadtarchiv und das Stadtplanungsamt eine Neuordnung der Stadtteile und ihrer Namen konzipiert und publiziert haben. Auch die Zeitung hatte zu Vorschlägen aufgerufen.

Die Vorschläge zum Gebiet östlich der Innenstadt bis hin zur Stadtgrenze mit „Am Stadtpark“ zu benennen, wurde als weniger geeignet befunden. Stattdessen wurde „Innenstadt-Ost“ favorisiert, weil es dort mal den Bahnhof Fürth-Ost der Ludwigseisenbahn und der Straßenbahn gab. Die Gebiete entlang der früheren Bahntrasse zwischen Königswarter- und Hornschuchpromenade sowie südlich der Gebhardtstraße werden städtebaulich neu gestaltet. Ein offizieller Name für diesen Stadtteil wäre also hilfreich. Gleiches gilt für den Stadtteil entlang der Erlanger Straße nach der Ludwigsbrücke. Die Bezeichnung „Am Uhrenhäuschen“ im Kreuzungsbereich der Poppenreuther-/Erlanger Straße kommt nicht besonders an. Besser wäre es, an den historischen Namen für das dortige Gebiet „Am Prater“ anzuknüpfen. Nahe der Kreuzung Poppenreuther Straße/Erlanger Straße gibt es ja den Weg mit Schild „Am Prater“ und weiter oben gibt es das Restaurant „Am Prater.

Primär geht es darum, die Bemühungen von Stadtplanungsamt und Stadtarchiv fortzuführen und das Thema mal in einer Stadtratssitzung zu behandeln. Die Zuständigkeit des Stadtrats ist nämlich wie eingangs geschildert gegeben, endlich einmal für eine verbindliche Regelung im Sinne der Gemeindeordnung zu sorgen. Die Bekanntmachung im Internet vom 1. Juni 2016 ließ ja hoffnungsvoll werden, jetzt geht aber wieder nicht mehr voran und die Verwirrung dauert an.

Peter Frank, Berlinstraße 43, 90766 Fürth
Mai 2017