Auch Gebäude aus dem 20. Jahrhundert sind schützenswert

Wir Stadtheimatpfleger haben das Ensemle in der Pfeiferstraße 1-3 als denkmalwürdig vorgeschlagen. Wie Alexandra Voigt in ihrem Artikel vom 23.2. 2023 zitiert: „Jungkunz weist schon länger darauf hin, dass sich der Denkmalschutz endlich für architektonisch und historisch bedeutsame Gebäude der Nachkriegszeit öffnen müsse.

Ein schönes Detail an der Fassade der Pfeiferstraße 3: Die Wandplastik „Kinder“ des Bildhauers Karl Muggenhöfer aus dem Jahr 1952. Foto: FürthWiki

In Malerei, bildender Kunst und Musik sei es üblich, Zeitgenössisches neben Traditionellem zu fördern und zu bewahren. „Das muss für die Architektur genauso gelten“, findet die Stadtheimatpflegerin. In Bezug auf „nachwachsende Denkmäler“, wie sie solche Bauten nennt, sieht sie in Fürth noch Nachholbedarf.

Nach dem Krieg musste zwar möglichst rasch und kostengünstig neuer Wohn- und Lebensraum geschaffen werden. „Doch nur weil man diese Aufgabe effizient bewältigen wollte, heißt das nicht, dass man alles ,08/15‘ gebaut hat“, sagt Jungkunz. Auch in der Zeit des Aufbruchs habe es gute Architekten gegeben, die sich Gedanken über die städtebauliche Entwicklung machten. Für Werke aus dem 20. Jahrhundert wünscht sie sich deshalb mehr Wertschätzung.“

Wir hoffen, dass sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege dieser Einschätzung anschließt.