Kein Schutz für altes Gemäuer

Das Landesamt für Denkmalpflege gerät wegen seiner Entscheidungen in Fürth immer mehr in die Kritik.
Artikel aus der FN vom 16.10.2019

Waren die strengen Entscheidungen des Landesamts für Denkmalpflege früher einmal bei Altbaubesitzern gefürchtet, empört das neuerdings zurückhaltende Einstufen von Denkmalwürdigem die Freunde historischer Bausubstanz.
Auf völliges Unverständnis ist zuletzt die Entscheidung der Behörde gestoßen, das sogenannte Batzenhäusle in der Ulmenstraße nicht unter Denkmalschutz zu stellen. Das seit 1565 bekannte und seit 1788 beurkundete Gebäude soll abgerissen werden, um einem modernen Wohnhaus Platz zu machen.
Der Altbau, so der Eigentümer, ist im Hinblick auf den Wohnkomfort nicht mehr zeitgemäß. Einen Neubau hält der Baubeirat nur dann für genehmigungsfähig, wenn er nicht größer ausfällt als der Altbau. Eine Abfuhr hat das Landesdenkmalamt dem Vorstoß des Beirats und der Stadtheimatpflegerin Karin Jungkunz erteilt, das Batzenhäusle unter Denkmalschutz zu stellen. Die Bedeutung des Hauses als ehemals beliebte Einkehrmöglichkeit reiche nicht aus, heißt es in der Begründung.
Untermauert wird diese mit dem Hinweis auf die mehrfachen Modernisierungen geopferte historische Ausstattung. Als Gaststätte sei das Gebäude am ehemaligen Kirchenweg von Fürth nach Kronach und Ronhof nicht mehr wahrnehmbar.
Diese Einschätzung hat Methode, kritisiert die Stadtheimatpflegerin. Auch der Gaststätte „Zu den sieben Schwaben“ in der Otto-Seeling-Promenade, der Stadelner Fabrikantenvilla auf dem ehemaligen Leistritz-Areal und einer Oberfürberger Villa aus den 30er Jahren sei wegen Modernisierungen der Ausstattung die Denkmalwürdigkeit versagt worden.
Aktuell wird über die Einstufung des Altbaus Ludwigstraße 24 gerungen – neben der „Pechhüttn“ Ecke Schwabacher Straße, Karolinenstraße eines der ältesten Südstadthäuser. Auch hier rümpfen die Landesdenkmalschützer über nachträgliche Umbauten, etwa der Sanitäreinrichtung, die Nase. Das kann Karin Jungkunz nicht verstehen: „Die Leute sollen wohl heute noch in Höhlen leben?“, fragt sie angriffslustig. Hinter der restriktiven Haltung der Behörde vermutet die Stadtheimatpflegerin finanzielle Zwänge. Denn für Baudenkmäler können die Besitzer Zuschüsse einfordern und Investitionen abschreiben. Dieses Problem sollte nach Ansicht von Karin Jungkunz aber besser durch eine Änderung der Zuschussrichtlinien gelöst werden als durch das Versagen der Denkmalwürdigkeit.
Der Fürther Bauausschuss teilt die Bedenken der Stadtheimatpflegerin. Von einer „beunruhigenden Entwicklung“ spricht Oberbürgermeister Thomas Jung. Die Einschätzungen des Landesdenkmalamtes seien immer weniger vermittelbar. Die Behörde bewege sich in ihren Urteilen zunehmend in einer vom Alltag abgehobenen Expertenwelt.
Für den Neubau des Batzenhäusles hat der Architekt des Eigentümers drei Planvarianten vorgelegt. Zähneknirschend stimmte der Bauausschuss nun einer davon zu, bei der das neue Gebäude vier Meter weit vom stark frequentierten Fuß- und Radweg entlang der Pegnitz weggerückt wird. Der Altbau grenzt noch direkt daran an. Verkehrstechnisch verspricht diese Lösung immerhin eine Verbesserung.
Einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Vorschriften an die Neubauten in diesem Bereich gibt es nicht. Über naturschutzrechtliche Aspekte und die Hochwasserproblematik sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.